Ronny Schönherr ist zertifizierter Energieauditor und Ihr idealer Partner für die Durchführung des Energieaudits DIN EN 16247-1.
Durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 wird der Gesamtenergieverbrauch analysiert, die Energieverbrauchsstruktur aufgeschlüsselt und die Energieeffizienzpotenziale identifiziert. Das Energieaudit liefert Ihnen einen transparenten Einblick in den aktuellen Energieverbrauch Ihres Unternehmens.
Diese Durchführung ist seit 2015 für Unternehmen ab einem Verbrauch von 500.000 kWh alle vier Jahre Pflicht – doch auch für KMUs lohnt sich die freiwillige Durchführung des Energieaudits: zum Beispiel beim Spitzenausgleich der Stromsteuer.
Die BAFA als überwachende Behörde gibt vor, dass ausschließlich BAFA-zertifizierte Energie-Effizienz-Experten das Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen dürfen. In seiner beruflichen Laufbahn durfte Ronny Schönherr gemeinsam mit Unternehmen aus verschiedensten Bereichen bereits zahlreiche Energieaudits nach DIN EN 16247-1 absolvieren und ist somit Ihr idealer Partner für die fundierte Durchführung Ihres Audits.
Die Durchführung eines Energieaudits gemäß DIN EN 16247-1 legt den Grundstein für eine mögliche Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001. Auch hier beraten wir Sie gerne jederzeit.
Gerne unterstützen wir Sie weiterführend bei der Beratung und Einführung des Energiemanagementsystems gemäß der ISO 50001.
Zertifizierter Energieberater und Audit-Experte
Unsere Energieaudits bieten wir grundsätzlich deutschlandweit an.
Mit unserem Firmensitz in Halle liegt unser Fokus in der Region Mitteldeutschland: In Leipzig, Halle, Dresden, Jena, Erfurt und vielen anderen Städten.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beinhaltet eine Analyse des Energieverbrauchs einer betrachteten Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation. Das Ziel besteht darin, Potenziale für Energieeffizienzmaßnahmen zu identifizieren und systematisch darzustellen.
Eine Energieberatung nach DIN V 18599 fokussiert sich auf die Bewertung der gesamten Gebäudehülle sowie der vorhandenen Anlagen und Systeme zur Konditionierung der Gebäudezonen. Das kann die Heizungstechnik, Warmwasserbereitung, Klimatisierung, Belüftung und Beleuchtung betreffen. Auf Grundlage dieser Bewertung erfolgt die Analyse und Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Ein Energieaudit darf ausschließlich von einem zugelassenen, qualifizierten Energieauditor durchgeführt werden. Als Nachweis ist die Listung des Energieauditors in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) erforderlich. Unsere Energieberater sind selbstverständlich in der Expertenliste zu finden.
Unternehmen, die nicht als kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) gelten, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz dazu verpflichtet, aller vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen.
Für KMUs kann ein Energieaudit aber ebenfalls viele Vorteile bieten – zum Beispiel den Spitzenausgleich der Stromsteuer.